Sicherheitsmaßnahme PIN-Änderung

Falls Sie bei Ihrer nächsten Anmeldung im Online-Banking einen Sicherheitshinweis erhalten, nehmen Sie diesen bitte unbedingt zur Kenntnis und ändern Sie Ihre PIN. Es handelt sich hierbei um eine bundesweite Sicherheitsmaßnahme der Volks- und Raiffeisenbanken.

Wichtig: Die PIN-Änderung wird nur in Ihrem persönlichen Online-Bereich vorgenommen und nicht über Ihre E-Mail-Adresse!

Die Änderung betrifft alle von Ihnen genutzten Zugangswege, wie Login über die Homepage, Login über die BankingApp oder/und über eine Banking-Software (HBCI).

Regeln für die neue PIN:

  • Mind. 8, max 20 Stellen
  • rein numerisch oder mind. einen Großbuchstaben und eine Ziffer

Erlaubter Zeichensatz:

  • Buchstaben (a-z und A-Z, inkl. Umlaute und ß),
  • Ziffern (0-9),
  • Sonderzeichen @!%&/-?"+;,._

Warum ist eine PIN-Änderung notwendig?

Im Jahr 2019 wurde im Rahmen der  PSD2-Richtlinie das PIN-Format 8 (mindestens 8, max. 20 Zeichen, rein numerisch bzw. mindestens ein Großbuchstabe und eine Ziffer) eingeführt.

Neben diesem PIN-Format existiert historisch bedingt eine Vielzahl weiterer PIN-Fomate, die aktuell von Bankkunden für die Anmeldung verwendet werden.

Im Gegensatz zu dem als sicher eingestuften PIN-Format 8 besitzen andere für die Anmeldung verwendete PIN-Formate gegenüber Angriffen nicht die erforderliche Resilienz und entsprechen aus diesem Grund zu großen Teilen nicht mehr den heutigen technischen und sicherheitsrelevanten Standards.

Da diese Vielzahl an PIN-Formaten außerdem einen hohen Wartungsaufwand verursachen, wird mit dieser Maßnahme zur Konsolidierung des PIN-Formates das Ziel verfolgt, alle OnlineBanking-PINs auf das PIN-Format 8 umzustellen.