Sparen mit Bonus

VR-Bonussparen

Bonussparen lohnt sich doppelt: Sichern Sie sich Zinsen auf Ihr Vermögen und einen zusätzlichen Bonus. Sie haben es in der Hand, denn wir belohnen Ihre Ausdauer: Je länger Sie sparen, desto höher ist der Bonus.

VR-Bonussparen im Überblick

So sichern Sie sich Ihren Bonus

  • Monatlich eine fixe Summe einzahlen
  • Sofort Zinsen erhalten
  • Bonus kassieren, sobald die erste Sparphase abgeschlossen ist
  • Weitersparen und steigenden Bonus sichern

Flexibel bleiben

Mit VR-Bonussparen bleiben Sie flexibel. Sie können im Rahmen der dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit über Ihr Geld verfügen.1 Alle bis dahin gezahlten Boni sind Ihnen sicher.

Je länger Sie sparen, desto mehr Bonus erhalten Sie
Je länger Sie sparen, desto mehr Bonus erhalten Sie

Konditionen

  Zinssatz
ab 25 Euro monatlich
(Für Minderjährige kann ein VR-Bonusplan bereits ab einer monatlichen Sparrate von 10,00 Euro abgeschlossen werden. )
0,75 % variabel
Kündigungssperrfrist: 9 Monate  
 
Bonus
Bonus 1. Jahr 1,00 %
Bonus 2. Jahr 2,00 %
Bonus 3. Jahr 3,00 %
Bonus 4. Jahr 4,00 %
Bonus 5. Jahr 5,00 %
Bonus 6. Jahr 6,00 %
Bonus 7. Jahr 7,00 %
Bonus 8. Jahr 8,00 %
Bonus 9. Jahr 9,00 %
Bonus 10. Jahr 10,00 %
Bonus 11. Jahr 11,00 %
Bonus 12. Jahr 12,00 %
Bonus 13. Jahr 13,00 %
Bonus 14. Jahr 14,00 %
Bonus 15. Jahr 15,00 %
Bonus 16. Jahr 16,00 %
Bonus 17. Jahr 17,00 %
Bonus 18. Jahr 18,00 %
Bonus 19. Jahr 19,00 %
Bonus 20. Jahr 20,00 %
Bonus 21. Jahr 21,00 %
Bonus 22. Jahr 22,00 %
Bonus 23. Jahr 23,00 %
Bonus 24. Jahr 24,00 %
Bonus 25. Jahr 25,00 %

Stand: September 2023

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die jeweils aktuellen Konditionen. Die Raiffeisenbank Flachsmeer eG behält sich das Recht vor, Teile des Angebotes oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Es gelten die allgemeinen Sparbedingungen

Die aktuell geltenden Konditionen finden Sie in unserem Preisaushang.

Häufige Fragen zum Sparen mit Bonus

Wie kann ich den Referenz-Zins berechnen?

Die Höhe der Zinsen beim VR-Bonussparen orientiert sich am Referenz-Zinssatz. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken. Eine Angabe zum variablen Zins Ihres Sparvertrages finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wie lange kann ich maximal sparen?

Mit VR-Bonussparen können Sie maximal 25 Jahre lang sparen. Danach läuft der Ratensparvertrag automatisch aus.

Muss ich jeden Monat gleich viel sparen?

Bei der ersten Zahlung sind Sie ganz frei. Für alle folgenden Sparraten legen Sie die Höhe einmalig fest. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Sparbetrag im Nachhinein nicht mehr erhöhen können.

Wenn Sie die Sparraten kürzen oder aussetzen möchten, wenden Sie sich an Ihren Berater. Er wird mit Ihnen die Möglichkeiten besprechen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Flachsmeer eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Flachsmeer eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.